Für den Erwerb des Fahrabzeichens 3 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 3 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 3 muss man allerdings mindestens seit 3 Monaten im Besitz des FA 4 Zweispänner sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu 4 Bewerber erlaubt.

Was wird verlangt ?           (Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen)

Der praktische Teil:
Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern.
Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab Dmit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und Feld oder Wald. Fahren auf einem Platz nach Weisung (im Rahmen einer Gebrauchsprüfung der Klasse A) der Richter.                        Beurteilt werden Haltung, Peitschen-, Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers.  Ein für die Prüfungabgabe geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.


Teilprüfung Stationsprüfungen:
Station 1   
Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. A.
Station 2   Erweiterte Kenntnisse des Leistungsprüfungswesens inkl. Verhaltens- / Ehrenkodex.
Station 3  Verpassen der Ausrüstungsgegenstände.

Wer hat bestanden ?                                                                                                        Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden.