Für den Erwerb des Fahrabzeichens 3 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen.
Beim Fahrabzeichen 3 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 3
muss man allerdings mindestens seit 3 Monaten im Besitz des FA 4 Zweispänner sein und an
einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten
Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen
genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern
bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu 4 Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt
?
(Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen)
Der praktische Teil:
Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen
sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und
Leinenverschnallung bei Vierspännern.
Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab Dmit
vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und Feld
oder Wald. Fahren auf einem Platz nach Weisung (im Rahmen einer
Gebrauchsprüfung der Klasse A) der
Richter.
Beurteilt werden Haltung, Peitschen-, Leinenführung sowie Einwirkung des
Fahrers. Ein für die Prüfungabgabe geeignetes Fahrzeug ist
Voraussetzung.
Teilprüfung Stationsprüfungen:
Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen:
Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen
der Kl. A.
Station 2 Erweiterte Kenntnisse des Leistungsprüfungswesens
inkl. Verhaltens- / Ehrenkodex.
Station 3 Verpassen der Ausrüstungsgegenstände.
Wer hat bestanden ?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen
Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter
5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die
Prüfung frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden.
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