Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4
muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen.
Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4
muss man allerdings mindestens seit 3 Monaten im Besitz des FA 5 sein und an
einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten
Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen
genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern
bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu 4 Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt
?
(Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen)
Der praktische Teil:
Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen
sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und / oder Zweispänners.
Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und
Leinenverschnallung bei Zweispännern.
Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft. Fahren eines
Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft mit Standardanforderungen
ohne Abzüge. Beurteilt werden Haltung,
Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme
geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung. Longieren mit der einfachen Longe.
Stationsprüfungen:
Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen:
Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen
der Kl. A.
Station 2 Exterieurlehre / Veterinärkunde
Station 3 Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport / Leistungsprüfungswesen
Wer hat bestanden ?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen
Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter
5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die
Prüfung frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden.
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