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Für Fahrerinnen und Fahrer, die das
Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Alters- begrenzung. Wenn sie
allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung
eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen
Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass
Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die
Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4
Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für
Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber
erlaubt.
Was wird verlangt ? (Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen)
Der praktische Teil: Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und / oder Zweispänners. Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern. Fahren und Beherrschen eines Ein- und / oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.
Stationsprüfungen: Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E. Station 2 Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO. Station 3 Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr.
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