ANLEITUNG  ZUM  GESPANNFAHREN
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GESPANNFAHREN     (WENDUNGEN)                                    W.Fr.Bartels

Eine Sicherheits-Winkerkelle soll stets griffbereit vorhanden sein.

Hat der Fahrer die Absicht, nach links oder rechts abzubiegen, eine Kehrtwendung zu machen, anzuhalten oder sein Tempo zu verringern, gibt er zunächst den anderen Verkehrsteilnehmern ein Zeichen....... Er streckt den rechten Arm mit der Winkerkelle senkrecht nach oben.    Das bedeutet  "ACHTUNG".    Durch einen Blick nach hinten vergewissert er sich,  dass sein Handzeichen bemerkt wurde.   Jetzt verringert er sein Tempo und kann dann erst die Wendung einleiten.

Die Linkswendung darf, wenn der Verkehr es zulässt, im Schritt oder auch im verkürzten Trab gefahren werden.     Nachdem das Achtungszeichen gegeben wurde, das Tempo verkürzt ist und durch einen Blick nach hinten geklärt ist, dass niemand überholt,  wird das Fahrtrichtungszeichen gegeben.  . Dabei wird auf Anordnung des Fahrers vom Beifahrer mit waagerecht nach links zeigender Winkerkelle die neue Fahrtrichtung angezeigt. Jetzt geht man in die Dressurhaltung, gibt die rechte Leine durch Ausdrehen der rechten Hand nach und nimmt die linke Leine durch Eindrehen der linken Hand an. Während dieser Wendung zeigen beide Handrücken nach oben. Nach durchfahrener Wendung werden die Hände wieder in senkrechte Stellung gedreht um geradeaus weiterfahren zu können.

Achtung  !

Sollte einmal kein Beifahrer zur Verfügung stehen, geht's auch so.

Fahrtrichtungszeichen  "links"

Linkskehrtwendung

Sie ist eine volle Wendung, das heißt, man fährt in die Richtung, aus der man gekommen ist, zurück.

Nach den erforderlichen Handzeichen, wie bei der Linkswendung, und dem Verkürzen zum Schritt, zieht man die rechte Leine zweimal um ca. 30 cm aus der linken Hand heraus, verkürzt die linke Leine durch Eindrehen der linken Hand und lässt die Pferde herumtreten.
Nachdem die Kehrtwendung durchgeführt ist, wird die rechte Leine hinterlegt (hinter die linke Hand geführt) und geht wieder in Ausgangsposition.

Die Rechtswendung wird nach erfolgtem Achtungszeichen nur im Schritt-Tempo gefahren. Beide Leinen werden also zunächst verkürzt. Man übergibt die Peitsche der linken Hand und zeigt mit nach rechts ausgestrecktem Arm die neue Fahrtrichtung an.

Rechtskehrtwendung

Sie ist im Straßenverkehr nicht erlaubt sondern kann nur in freiem Gelände, auf einem Hof oder Parkplatz gefahren werden.
Die Handzeichen sind daher hierbei nicht erforderlich.  Bei der Rechtskehrtwendung werden die Leinen durch "allmähliche Paraden" soweit verkürzt, bis das Gespann fast zum Stehen kommt. 
Nun wird mit der rechten Hand die rechte Leine hinterlegt und dann wieder vor die linke Hand auf die verkürzte Leine gegriffen.
Man geht nun in die Dressurhaltung und gibt mit der linken Hand nach, bis die Kehrtwendung vollzogen ist. 

Durch Verkürzen der linken Leine und Korrigieren der rechten Leine wird das Gespann dann wieder gerade gerichtet.

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bartels  wadersloh