ANLEITUNG  ZUM  GESPANNFAHREN

Die ethische Grundsätze       

1. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.

2. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von
    seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.

3. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse,
    Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.

4. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die
    Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt
    es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern.

5. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade
    für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.

6. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm
    anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die
    größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.

7. Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und
    Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem
    Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren.
    Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht
    pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss
    geahndet werden.

8. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich
    auch auf das Lebensende des Pferdes. Diese Verantwortung muss der Mensch
    stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

     

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W.-Fr. Bartels
Wadersloh